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   BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82   

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https://dejure.org/1984,462
BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82 (https://dejure.org/1984,462)
BAG, Entscheidung vom 29.08.1984 - 4 AZR 338/82 (https://dejure.org/1984,462)
BAG, Entscheidung vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 (https://dejure.org/1984,462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eingruppierung einer Dokumentarin - Archiv - Aufbewahrung abgeschlossener Vorgänge - Archivar - Nichttechnische Dokumentation - Gründliche vielseitige Fachkenntnisse

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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 27.06.1962 - 4 AZR 338/61

    Fachkenntnisse - Tatbestandsmerkmal - Erfahrungswissen

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82
    Das entspricht einer gefestigten Senatsrechtsprechung (BAG 13, 162 = AP Nr. 87 zu § 3 TOA).

    In dem von der Klägerin angeführten Urteil des Senats vom 27. Juni 1962 (BAG 13, 162, 165 = AP Nr. 87 zu § 3 TOA) heißt es wörtlich: "Zu den Fachkenntnissen im Sinne der in Rede stehenden Fallgruppen sind daher alle diejenigen Kenntnisse eines Angestellten zu rechnen, die unerläßlich sind, um die übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können.

  • BAG, 26.04.1966 - 1 AZR 242/65

    Methoden der Tarifvertragsauslegung - Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82
    Da die Tarifvertragsparteien den Begriff "Angestellte in Archiven" nicht näher bestimmt haben, ist in erster Linie nach Wortlaut und Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung zu ermitteln, was darunter zu verstehen ist (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung).

    Weder aus dem Wortlaut noch aus dem für die Tarifauslegung zu berücksichtigenden Gesamtzusammenhang der tariflichen Regelung (vgl. BAG 18, 278 = AP Nr. 117 zu § 1 TVG Auslegung) läßt sich irgendein Anhaltspunkt für diese Annahme des Landesarbeitsgerichts entnehmen.

  • BAG, 19.03.1975 - 4 AZR 265/74

    Eingruppierung: Dokumentar/Dokumentator

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82
    Auch schon nach der bisherigen Senatsrechtsprechung ist demnach für den Dokumentar kennzeichnend, daß er das von ihm zu bearbeitende Material nicht nur - wie der Archivar - zu sammeln und einzuordnen, sondern daraus den entsprechenden Erfahrungs- und Wissensstoff auch für andere fachlich nutzbar zu machen hat (BAG Urteile vom 9. Februar 1972 - 4 AZR 153/71 -, AP Nr. 49 zu §§ 22, 23 BAT und vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT ).

    Da die Dokumentationstätigkeit der Klägerin keinen speziellen (z. B. technischen) Charakter hat, dem die Tarifvertragsparteien durch spezielle Tätigkeitsmerkmale Rechnung getragen haben, sondern als nichttechnische Tätigkeit auf dokumentarischem Gebiet anzusehen ist, sind für ihre Eingruppierung angesichts des Fehlens spezieller Tätigkeitsmerkmale für Dokumentare die Tätigkeitsmerkmale der allgemeinen Fallgruppen des Teils I der Anlage 1 a zum BAT für Verwaltungsangestellte heranzuziehen (vgl. BAG Urteil vom 19. März 1975 - 4 AZR 265/74 -, AP Nr. 85 zu §§ 22, 23 BAT mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 21.03.1984 - 4 AZR 76/82

    Eingruppierung: Angstellter in einem Naturschutzzentrum

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82
    Sie können die Dokumentation, den zu dokumentierenden Stoff oder sonstige Materien betreffen (vgl. das Urteil des Senats vom 21. März 1984 - 4 AZR 76/82 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 302/83

    Eingruppierung von BAföG-Sachbearbeiter - Einteilung einer Tätigkeit -

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82
    Entscheidend für die Festlegung von Arbeitsvorgängen ist nämlich, welchen Arbeitsergebnissen die Tätigkeit eines Angestellten jeweils dient (BAG Urteil vom 24. August 1983 - 4 AZR 302/83 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82
    Diese subsumierenden Ausführungen des Landesarbeitsgerichts können in der Revisionsinstanz nur daraufhin überprüft werden, ob die Unterordnung des Sachverhalts unter den Rechtsbegriff Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt, ob die Beurteilung wegen Außerachtlassung wesentlicher Umstände offensichtlich fehlerhaft ist und ob das Landesarbeitsgericht bei seiner Subsumtion den zunächst zutreffend bestimmten Rechtsbegriff wieder aufgegeben hat (BAG 32, 203, 206 f. = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).
  • BAG, 28.03.1979 - 4 AZR 446/77

    Bewährungsaufstieg - Hälfte der Arbeitszeit - Arbeitsvorgänge - Selbständige

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82
    V c BAT Fallgruppe 1 b erforderlich, daß innerhalb der Arbeitsvorgänge, die 50 v.H. der Arbeitszeit der Klägerin in Anspruch nehmen, jeweils mindestens ein Drittel selbständige Leistungen gefordert werden (vgl. BAG Urteil vom 28. März 1979 - 4 AZR 446/77 -, AP Nr. 19 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 19.04.1978 - 4 AZR 721/76

    Revisionsgerichtliche Überprüfung - Arbeitsvorgänge - Tatsachenfeststellungen -

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82
    Da der Begriff des Arbeitsvorgangs ein feststehender, abstrakter und von den Tarifvertragsparteien vorgegebener Rechtsbegriff ist, dessen Anwendung durch die Tatsachengerichte vom Revisionsgericht in vollem Umfange nachgeprüft werden kann (BAG 29, 416 = AP Nr. 3 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen), ist der Senat in der Lage, selbst die von der Klägerin zu erbringenden Arbeitsvorgänge festzulegen und rechtlich zu bewerten (BAG 30, 229 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 222/80

    Angestellter mit Forschungsaufgaben - Eingruppierung - Arbeitsvorgang -

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAG Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 06.06.1973 - 4 AZR 387/72

    Eingruppierungsprozeß - Hinweispflicht - Gesamttätigkeit - Einheitlich zu

    Auszug aus BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 338/82
    Dabei ist von dem von der Senatsrechtsprechung entwickelten Begriff des Arbeitsvorgangs auszugehen, wonach darunter eine unter Hinzurechnung der Zusammenhangstätigkeiten und bei Berücksichtigung einer sinnvollen, vernünftigen Verwaltungsübung nach tatsächlichen Gesichtspunkten abgrenzbare und rechtlich selbständig zu bewertende Arbeitseinheit der zu einem bestimmten Arbeitsergebnis führenden Tätigkeit eines Angestellten zu verstehen ist (BAG Urteil vom 23. Februar 1983 - 4 AZR 222/80 -, AP Nr. 70 zu §§ 22, 23 BAT 1975, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 01.09.1982 - 4 AZR 1134/79

    Bestehen eines Arbeitsverhältnisss zum Land Baden-Württemberg - Prozessuale

  • BAG, 07.12.1977 - 4 AZR 399/76

    Redakteur im Gesamtdeutschen Institut - Qualifizierende tarifliche

  • BAG, 09.02.1972 - 4 AZR 153/71

    Dokumentation - Technischer Angestellter - Sonstiger Innendienst

  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 266/10

    Eingruppierung - Mitarbeiter/in im Außendienst (städtischer/bezirklicher

    Nach der Rechtsprechung des Senats kann es sich dabei auch um Erfahrungswissen oder Wissen der Allgemeinbildung handeln (BAG 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 94) .
  • BAG, 29.01.1986 - 4 AZR 465/84

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Zwar hat der erkennende Senat grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, die Arbeitsvorgänge eines Angestellten des öffentlichen Dienstes anhand des entsprechenden, von den Tarifvertragsparteien vorgegebenen Rechtsbegriffes selbst zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats vom 22. Januar 1986 - 4 AZR 409/84 - und 11. September 1985 - 4 AZR 141/84 -, beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin wegen Bewährungsaufstiegs - Begriff des

    Sie kann aber auch erfüllt sein, wenn ein Angestellter nur auf einem speziellen, schmalen Sachgebiet tätig wird (Senatsurteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - AP Nr. 94 zu §§ 22, 23 BAT 1975).

    Dazu kann auch Erfahrungswissen gehören, das der Angestellte für die ihm übertragene Tätigkeit benötigt (Senatsurteil vom 29. August 1984 - 4 AZR 338/82 - aaO).

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